Um die persönlichen Daten von Kunden und Mitarbeitern besser zu schützen, hat die DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung) das Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen europaweit zu vereinheitlichen und ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen.
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) strebt die Harmonisierung rechtlicher Rahmenbedingungen in Europa an und setzt sich für einen umfassenden Schutz personenbezogener Daten ein.
Diese Verordnung betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-BĂĽrgern verarbeiten, unabhängig davon, wo sich das Unternehmen befindet.Â
Du musst sicherstellen, dass du die Datenschutzbestimmungen einhältst und deinen Kunden transparente Informationen darĂĽber gibst, welche Daten du sammelst und wie du diese verwendest.Â
Unternehmen mĂĽssen auch sicherstellen, dass sie angemessene SicherheitsmaĂźnahmen implementieren, um die Daten zu schĂĽtzen und Verstöße zu vermeiden.Â
Die DSGVO hat auch Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen Daten von Minderjährigen sammeln und verarbeiten, und stellt sicher, dass die Einwilligung der Eltern eingeholt wird, bevor Daten von Kindern erfasst werden.
FĂĽr die DSGVO gelten einige Grundsätze, die auch fĂĽr dich als Nutzer relevant sind.Â
Du solltest beispielsweise nur so viele personenbezogene Daten erheben, wie unbedingt erforderlich sind. AuĂźerdem musst du die Daten sicher aufbewahren und vor unbefugtem Zugriff schĂĽtzen.Â
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Wenn du personenbezogene Daten verarbeitest, musst du zudem sicherstellen, dass die betroffenen Personen darüber informiert werden und ihre Einwilligung geben. Es ist auch wichtig, dass du die Daten nur für den Zweck verarbeitest, für den sie erhoben wurden. Wenn du diese Grundsätze beachtest, bist du auf einem guten Weg, die DSGVO einzuhalten.
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Deine Webseite DSGVO konform zu gestalten, ist deine Aufgabe. Wir stellen dir hier 9 wichtige Punkte vor, die du ĂĽberprĂĽfen und gegebenenfalls anpassen solltest.Â
Wir bieten dir hier nur einen schnellen Ăśberblick nach bestem Wissen – Ă„nderungen sind möglich.
Unter den technischen Datenschutz fallen alle MaĂźnahmen, die einen Schutz der Daten durch technische Lösungen sicherstellen, beispielsweise eine VerschlĂĽsselung. Diese erkennst du daran, dass eine Webseite mit “https” beginnt.
Laut der DSGVO ist ein Impressum notwendig, um dem Recht auf Auskunft gerecht zu werden. Du solltest
folgende Angaben machen:
Die Datenschutzerklärung dient dazu, über den Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, Betroffenenrechte, Plugins von Drittanbietern und eingesetzte Auftragsdienstleistende zu informieren. Diese muss von allen deinen Webseiten zugänglich sein und gesondert ausgewiesen werden. Online-Shops benötigen darüber hinaus auch eine Erklärung über die Bestimmungen zum Widerruf.
Cookies speichern das Nutzerverhalten von Besuchern und Besucherinnen der Webseite. Ein Cookie-Hinweis dient dazu, dem zuzustimmen oder ein Tracking von Daten abzulehnen. In der Regel werden Consent Management Systeme eingesetzt, um den Hinweis datenschutzkonform umzusetzen.
Auch in deinem Kontaktformular solltest du einen Datenschutzhinweis einbinden. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten:
Der richtige Datenschutz für den Newsletter wird durch das Double-Opt-in Verfahren sichergestellt. Hierbei fordert man den Newsletter an, indem man die E-Mail-Adresse unterlegt. In einer ersten E-Mal muss der Abonnent seine Einwilligung durch das Anklicken eines Links bestätigen.
In der Datenschutzerklärung solltest du außerdem die jeweiligen Trackingtools (beispielsweise Google Analytics) beschreiben und angeben, wofür diese genau eingesetzt werden.
Datenschutz fĂĽr Social Media Plugins und eingebettete Videos
Sowohl Social Media Plugins als auch eingebettete Videos erheben personenbezogene Daten, ohne dass
die jeweiligen Nutzer und Nutzerinnen mit ihnen interagieren. Beliebt ist hierbei die 2-Klick-Lösung. Dabei wird zunächst nur ein Bild eingebunden. Dieses wird erst durch den Klick aktiviert und die Daten werden verarbeitet.
Mit der Auftragsverarbeitung ist der Einsatz von Software-Lösungen oder Dienstleistungen von Drittanbietern gemeint. Zu den Aufgaben eines Unternehmens zählt es, sicherzustellen, dass auch Partner die DSGVO umsetzen. Deshalb raten Experten dazu, den Umfang der Datenverarbeitung und die Maßnahmen zum Datenschutz vertraglich festzuhalten.
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Alle Angaben sind ohne Gewähr und stellen keine rechtliche Beratung da.
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